Nach dem Erbfall
Bei allen nach einem Erbfall aufkommenden rechtlichen Problemen und Auseinandersetzungen beraten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren.
Dabei kann es zum einen um die Geltendmachung bzw. die Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, Pflichtteilsansprüchen oder Ansprüchen aus Vermächtnissen gehen.
Zum anderen stellen sich oft Fragen hinsichtlich der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sowie der Durchführung eines Erbscheinsverfahrens. Auch bieten wir Ihnen an, im Sinne des Erblassers und seiner Familie die komplette Nachlassbetreuung zu übernehmen und/oder als Testamentsvollstrecker zu fungieren.
Mehr zu den Themen:
Testament, Erbvertrag, Nachlass, Erbengemeinschaft, Pflichtteil
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