Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten.

Wie das private Baurecht ist es nicht eigenständig geregelt, sondern setzt sich ebenfalls aus zahlreichen verschiedenen Rechtsvorschriften zusammen, wie etwa den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer und den berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.

In allen Fragen des Architektenrechts vertreten wir Sie als Architekten oder auch als Auftraggeber bzw. Investor einer Architektenleistung. Wir stehen Ihnen beratend bei sämtlichen rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Architektenvertrag, im Architektenhonorarrecht sowie bei der Mängelbeseitigung und der Haftung des Architekten für fehlerhafte Leistungen zur Seite.

Ebenso kümmern wir uns um Ihre schützenswerten Belange hinsichtlich des Architektenurheberrechts und des Standesrechts der Architekten (Architektenberufsrecht).



Ihr Ansprechpartner:

Heinz Lütkenhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

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