Baurecht

Das private Baurecht erfasst zum einen die rechtlichen Beziehungen zwischen den an einem Bau beteiligten Personen. Dies sind in der Regel der Bauherr bzw. der Auftraggeber eines Bauvorhabens sowie diejenigen Personen, die das Bauwerk planen und den Bau ausführen, also Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker.

Zum anderen umfasst das private Baurecht auch das private Nachbarrecht, also sämtliche nachbarschaftliche Rechtsbeziehungen und die hieraus resultierenden Auseinandersetzungen. Rechtsgrundlagen des privaten Baurechts sind das Werkvertragsrecht (§ 631 ff. BGB), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie die nachbarschützenden Normen des Privatrechts (§ 903 ff. und § 1004 BGB).

Wir beraten und vertreten Sie hierbei gerichtlich und außergerichtlich hinsichtlich aller im Zusammenhang mit einem Bauvertrag anfallenden rechtlichen Probleme, etwa der Vertragsgestaltung, der Durchsetzung Ihrer Werklohnforderungen, der Mängelgewährleistung, der Haftungsfragen und dem Vergaberecht.

Zudem vertreten wir Ihre durch das zivilrechtliche Nachbarrecht geschützten Interessen gegenüber anderen Grundstückseigentümern.

Ebenso begleiten und vertreten wir Sie in Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, etwa im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, bei der Bauleitplanung, bei Ausgleichs- und Entschädigungsansprüchen und bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.



Ihr Ansprechpartner:

Heinz Lütkenhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

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