Verkehrsstrafrecht
Unter Verkehrsstraftaten versteht man solche Straftaten, die einen Bezug zum öffentlichen (Straßen-) Verkehr aufweisen, so etwa Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), der sog. Vollrausch (§ 323a StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Die Begehung einer solchen Straftat kann unter anderem die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot und/oder Einträge im Verkehrszentralregister zur Folge haben.
Sollten Sie sich einem solchen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen, beraten und vertreten wir Sie umfassend sowohl bei der behördlichen außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren.
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