Vor dem Erbfall

Wir beraten Sie umfassend bei allen Fragestellungen, insbesondere auch unter steuerrechtlichen Aspekten, die sich vor einem möglichen Erbfall stellen und eine verbindliche Regelung finden sollten, so etwa bei der Gestaltung und Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, bei lebzeitigen Vermögensübertragungen, bei der Pflichtteilsregulierung, bei der Regelung der Unternehmensnachfolge, bei gewünschten Vorgaben der Nachlassauseinandersetzung sowie bei Stiftungsgründungen.

Ebenso stehen wir Ihnen beratend auch bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite.

Mehr zu den Themen:
Testament, Erbvertrag, Nachlass, Erbengemeinschaft, Pflichtteil



Ihre Ansprechpartner:

Bernd Polifka

Rechtsanwalt

Tobias Fernholz

Rechtsanwalt

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