Unterhalt

Unterhaltsansprüche können für die Eheleute untereinander während der Trennung und nach rechtskräftiger Scheidung bestehen, ebenso können Ansprüche auf Kindesunterhalt sowohl von minderjährigen als auch volljährigen Kindern beansprucht werden; auch bestehen zuweilen Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern und unter nicht verheirateten Elternteilen.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Klärung dieser Ansprüche sowohl als Unterhaltsberechtigten als auch als Unterhaltsverpflichteten.

Mehr zu den Themen:
Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Trennungsjahr, Umgangsrecht



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Bernd Polifka

Rechtsanwalt

Tobias Fernholz

Rechtsanwalt

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