Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach § 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Im Rahmen des Verkehrsrechts begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der gegen bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstößt, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes, Rotlichtverstöße, Park- und Halteverstöße, Telefonieren während der Fahrt, etc. .

Bei bestimmten Verstößen kann neben der Verhängung eines Bußgeldes auch ein Fahrverbot von maximal 3 Monaten verhängt werden. Ebenso kann es zu einem Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg kommen; dies führt bei Erreichen einer gewissen Punktzahl zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wird gegen Sie wegen einer der oben genannten Verkehrsverstöße ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angestrengt, sei es zunächst durch Anhörung oder bereits durch einen Bußgeldbescheid, werden wir zur Wahrnehmung Ihrer Interessen die erforderlichen Schritte einleiten (z.B. durch Antrag auf Akteneinsicht, Einlegen eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid etc.) und stehen Ihnen im weiteren Verlauf des Verfahrens umfassend zur Seite.

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Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Alkohol im Verkehr, Geschwindigkeitsübertretung



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