Familienrecht

Als ein besonders sensibles Rechtsgebiet regelt das Familienrecht die rechtlichen Beziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen, insbesondere das Recht der Ehe und der Ehescheidung in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, das elterliche Sorge- und Umgangsrecht sowie Fragen des Ehegatten- und des Kindesunterhaltes.

Zum Kernbereich unserer familienrechtlichen Tätigkeit gehört die rechtliche Beratung hinsichtlich sämtlicher im Zusammenhang mit der Ehe und der Ehescheidung aufkommenden Fragestellungen.

So bietet es sich in vielen Fällen vor Eingehung oder auch im Verlauf der Ehe an, einen Ehevertrag zu schließen, um wirksam Vermögens- und Unterhaltsfragen für den Trennungsfall zu klären. Die Ausarbeitung und die Gestaltung eines solchen Vertrages, stets orientiert an den persönlichen Bedürfnissen des Mandanten, gehört dabei zu unseren ständigen Tätigkeitsfeldern.

Im Falle einer Trennung von Ehepartnern stellen sich oft vielfältige und nicht immer leicht zu lösende Fragen und Folgeprobleme. Hierbei unterstützen und beraten wir Sie umfassend.

Zum Familienrecht und damit auch zum Spektrum unserer anwaltlichen Vertretungs- und Beratungstätigkeit gehören noch das Vaterschaftsfeststellungsverfahren, die Anfechtung einer Vaterschaft sowie das Adoptionsrecht.

Von unserer Tätigkeit umfasst sind schließlich auch alle familienrechtlich relevanten Rechtsfragen, die die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und die eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) betreffen.

Mehr zu den Themen:
Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Trennungsjahr, Umgangsrecht



Ihre Ansprechpartner:

Bernd Polifka

Rechtsanwalt

Tobias Fernholz

Rechtsanwalt

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